Das Strassenverkehrs-Gesetz wird manchmal ohne gross unser Wissen geändert!
Der 21-jährige Motorradfahrer baute am Neujahrsabend in Oberiberg einen Selbstunfall – und muss nun mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. «Der Verunfallte hat den erforderlichen praktischen Grundkurs nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit absolviert. Damit war sein Lernfahrausweis nicht mehr gültig», sagt Florian Grossmann, Sprecher der Schwyzer Kantonspolizei. Bis Ende des letzten Jahres hätte das den Neulenker maximal eine Busse von 10000 Franken gekostet. Doch seit dem 1. Januar gilt: Wer ohne erforderlichen Fahrausweis herumfährt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu einer Million Franken und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Diese Änderung im Strassenverkehrsgesetz hat der Bundesrat in Kraft gesetzt. Sie gilt auch für annullierte Fahrausweise auf Probe und Lernfahrausweise.
Der Bundesrat hat heute entschieden, das vom Parlament im letzten Jahr verabschiedete Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) und die entsprechende Verordnung auf den 1. Dezember 2011 in Kraft zu setzen. Die Autobahnvignette kostet wie bisher 40 Franken pro Jahr. Der Bussenbetrag wird auf 200 Franken verdoppelt.
Wer in der Schweiz die Autobahn oder eine Schnellstrasse benützt, muss dafür eine Vignette besitzen. Sie kostet 40 Franken für ein Jahr und ist bei Motorfahrzeugen auf die Windschutzscheibe, bei Motorrädern bzw. Anhängern auf ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil zu kleben. Die bei Missbräuchen vorgesehenen Massnahmen werden verschärft.So wird die Busse für das Fahren ohne Vignette von 100 auf 200 Franken erhöht. !! ?? Neu kann der Zoll die Kontrollen an der Grenze und die Ahndung von Vignettenverstössen privaten Organisationen übertragen. Die mehrfache Verwendung oder die Manipulation einer Vignette kann nach dem schweizerischen Strafrecht geahndet werden.
Sprintstarker 500er-Roller im Test Ganz schön gemein: Der neue Tmax kommt in unschuldigem Weiß daher, wirkt ganz harmlos, hat es jedoch faustdick hinter den Ohren.